Änderung des Landesentwicklungsprogrammes

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns.

Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

  • Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
  • Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Der Freistaat Bayern bzw. das Bayerische Wirtschaftsministerium beteiligt derzeit neben den verschiedensten Planungsträgern auch alle Gemeinden zum Entwurf der LEP-Änderung vom 14.12.2021.

Mit Schreiben vom 22.02.2022 forderte der Bayerische Gemeindetag alle Gemeinden auf, eine Stellungnahme zu der Fortschreibung des LEP abzugeben. Nach Angaben des Bayerischen Gemeindetages enthält der vorliegende Entwurf der Fortschreibung hohes Konfliktpotential, von dem praktisch alle kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern betroffen sind.

Anders, als es zunächst erscheinen mag, führen die neuen Festlegungen nach dem Dafürhalten des Bayerischen Gemeinde-Tags nicht zu einer Stärkung des ländlichen Raums, oder zu einer Entlastung der Verdichtungsräume. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall!

Der ländliche Raum, in diesem Falle auch unsere Gemeinde, wird in der künftigen baulichen Entwicklung massiv gehemmt. Stattdessen soll in den bereits verdichteten Zentren eine weitere Steigerung der baulichen Tätigkeit erlaubt werden.

Der Gemeinderat entschied in der Sitzung vom 22. März 2022, sich den kritischen Anmerkungen des Bayerischen Gemeindetages anzuschließen und ebenfalls eine negative Stellungnahme in Bezug auf

  • Entwicklungsstopp für Landgemeinden
  • Belastung und Überhitzung der ohnehin schon angespannten Verdichtungsräume
  • und weiterer zeitlicher Aufwand gemeindlicher Bauleitplanung

abzugeben.

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) regt zudem an, die Gebietsarten für Bauflächen, insbesondere in ländlich strukturierten Bereichen, großzügiger fassen zu können. So soll in Dörfern die Ausweisung von Wohnbauflächen auch über die Gebietsart „Dorfgebiet“ möglich sein. So kann den dort vorherrschenden Immissionen Rechnung getragen werden. Ein Nebeneinander von Wohnen mit landwirtschaftlichen Betrieben würde sich harmonischer gestalten. Die Stellungnahme wurde fristgerecht an das Bayerische Wirtschaftsministerium sowie die Staatsministerin, MdL Ulrike Scharf, geschickt. Einen Abdruck erhielt auch das Landratsamt Erding.