Straßenbegleitender Radwegeausbau

Das Fahrrad gewinnt als Verkehrsmittel nicht nur für den touristischen Verkehr immer mehr an Bedeutung. Auch Alltagsfahrten, wie z. B. Einkaufsfahrten aber auch Wege zur Arbeit, werden immer häufiger mit dem Fahrrad durchgeführt. Mit E-Bikes können mittlerweile auch längere Wegstrecken zurückgelegt werden. Das Fahrrad als Verkehrsmittel bietet dabei viele Vorteile und leistet u. A. einen wichtigen Umweltbeitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen.

Damit das Fahrrad an zusätzlicher Attraktivität als Verkehrsmittel gewinnt, müssen die Rahmenbedingungen für das Radfahren optimiert werden. Der Landkreis Erding beabsichtigt daher, ein Fachbüro für die Erstellung eines integrierten Radwegekonzeptes zu beauftragen. Das Konzept soll alle sinnvollen und notwendigen Radwegeverbindungen, auch gebietsübergreifend, unabhängig vom späteren Baulastträger aufzeigen.

Dabei wird angestrebt, Fördermittel in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Planung aus dem bis Ende 2023 befristeten Topf „Stadt und Land“ abzuschöpfen. Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Umsetzung mindestens einer Maßnahme aus dem Konzept.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, vier Strecken im Gemeindegebiet Taufkirchen (Vils) in das Konzept aufnehmen zu lassen und sich am Grunderwerb der benötigten Flächen zu beteiligen.

Strecke 1: Babing – Hörgersdorf

06 Radweg Babing Hörgersdorf

Ein für unsere BürgerInnen wichtiger Streckenabschnitt liegt im Gemeindebereich Taufkirchen (Vils) im Oberen Vilstal und erstreckt sich vom Anschluss an den Vilstalradweg bei Babing bis nach Hörgersdorf. Der geplante Radweg verläuft nördlich entlang der Kreisstraße ED 27 und erschließt alle größeren Ortschaften des ehemaligen Gemeindegebietes Hofkirchen. Diese ca. 5,3 km lange Geh- und Radwegeverbindung ist auch im Gemeindeentwicklungsplan (GEP) enthalten und wurde in den Bürgerwerkstätten von der Bevölkerung als besonders wichtig erachtet.

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat zugestimmt, die Grundstücksverhandlungen für die benötigte Fläche von 31.261 m² zu führen. Anteilige Kosten des Grunderwerbs übernimmt der Landkreis Erding.

Strecke 2: Moosen – Johannrettenbach

06 Radweg Moosen Johannrettenbach

Ein weiterer und oft gewünschter Streckenabschnitt erstreckt sich von Moosen bis Johannrettenbach. Der dort seit längerem vom Landkreis geplante ca. 1,7 km lange Geh- und Radweg verläuft östlich entlang der Kreisstraße ED 13 und schließt an den bestehenden Geh- und Radweg Johannrettenbach – Wetzling – Flaring – Taufkirchen an.

Für diesen Abschnitt von ca. 10.000 m² führt die Gemeinde bereits seit längerer Zeit die Verhandlungen mit den Eigentümern, jedoch ist der Erwerb einer durchgängigen Trasse bisher noch nicht gelungen.

Strecke 3: Attinger Straße – Steinkirchen

06 Radweg AttingerStr Steinkirchen

Ein weiterer, aktuell in Planung befindlicher Streckenabschnitt erstreckt sich von Taufkirchen bis Steinkirchen. Der 3,8 km lange Geh- und Radweg verläuft nördlich entlang der Kreisstraße ED 26 und schließt in der Attinger Straße an den dort bereits bestehenden Geh- und Radweg an. Im Gemeindegebiet von Taufkirchen (Vils) liegt nur ein Teilabschnitt von 400 m.

Hierfür führt das Staat­liche Bauamt Freising stellvertretend für die beteiligten Kommunen die Verhandlungen im Zuge des Grunderwerbs für die Umfahrung der Bundesstraße B 388 durch.

Strecke 4: Taufkirchen – Aham

06 Radweg Taufkirchen Aham

Ein für die Gemeinde weiterer bedeutender Streckenabschnitt, erstreckt sich von Taufkirchen bis Aham. Der Geh- und Radweg sollte entlang der Bundesstraße B 388 verlaufen und in der Veldener Straße an den dort bereits bestehenden Geh- und Radweg „Gutswiese“ anschließen. Diese ca. 1,4 km lange Geh- und Radwegeverbindung würde das Volksfest in Hilpolding mit erschließen und Aham rad- und fußläufig direkt an Taufkirchen anbinden. Das Staatliche Bauamt Freising ist der zuständige Baulastträger und auch für den erforderlichen Grunderwerb zuständig.

Diese vier Geh- und Radwegeverbindungen möchte der Landkreis als kreisstraßenbegleitende Radwege oder auf einer kreisstraßennahen Alternativtrasse mit staatlicher Förderung realisieren, sobald der Grunderwerb gesichert ist und alle erforderlichen Bauerlaubnisse vorliegen.