Weitergabe von persönlichen Daten – Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit der kommenden Bundestagswahl weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister geben darf.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 3745, oder Angelika Greil, Tel. 08084 3773.

Den Online-Antrag finden Sie unter www.taufkirchen.de bei Bürger-Service-Portal.