Hundeanleinverordnung

In der Vilsgemeinde sind freilaufende Hunde oft ein Ärgernis für die Bürger­Innen. Viele Leute, insbesondere Kinder, die Angst vor Hunden haben, fühlen sich nur sicher, wenn diese an der Leine geführt werden. In den vergangenen Monaten gab es auch immer wieder Zwischenfälle, bei denen Wildtiere durch freilaufende Hunde attackiert wurden.

Mit dem Erlass der Hundeanleinverordnung hat der Gemeinderat 2015 klar festgelegt, dass zur Verhütung von Gefahren und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit große Hunde und Kampfhunde an folgenden Orten ständig an der Leine zu führen sind:

  • In allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen
  • Innerhalb der bebauten Bereiche (Siedlungsgebiete) von Taufkirchen (Vils),
  • In den zusammenhängend bebauten Bereichen der Ortschaften Gebensbach, Geislbach, Granting, Hörgersdorf, Hubenstein, Jettenstetten, Kienraching, Moos, Moosen (Vils), Unterhofkirchen und Wambach, sowie
  • Auf dem gesamten Vilstalradweg

Die Verordnung gilt für Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 cm und Kampfhunde. Die 50 cm-Richtlinie ist in Bayern gesetzlich definiert. Für kleine Hunde können im Einzelfall bei Bekanntwerden eines aggressiven Verhaltens ebenfalls Haltungsauflagen angeordnet werden. Hundehalter, die gegen diese Verordnung verstoßen, können mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Verordnung ist im Internet unter https://www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen-und-satzungen veröffentlicht. Ausführliche Informationen bei Georg Schmittner, Tel. 08084 3740.