Änderung der Außenbereichssatzung „Ratzing-West“

Aufgrund eines Bauwunsches muss die seit Juni letzten Jahres rechtskräftige Außenbereichssatzung in Ratzing nachgebessert werden. Das Landratsamt Erding signalisierte im Vorfeld, dieser Änderung zuzustimmen. Der Grundstücks- und Bauausschuss übernahm diese Rechtsmeinung in der Sitzung am 12. Januar 2021 und schickte die Änderungsplanung in die öffentliche Auslegung. Die Planunterlagen wurden vom Büro Anger & Groh aus Erding erarbeitet. Alle anfallenden Planungskosten muss der Bauwerber übernehmen.

In der Zeit vom 29.01.2021 – 05.03.2021 sind die Entwürfe der Änderungsplanung im Rathaus einzusehen. Die Mitarbeiter des Bauamtes geben hierzu gerne Auskunft (Herr Mayerthaler, Tel. 08084 3734). Die Unterlagen sind außerdem unter www.taufkirchen.de veröffentlicht.

Ratzing Satzung