Aufgrund eines Bauwunsches muss die seit Juni letzten Jahres rechtskräftige Außenbereichssatzung in Ratzing nachgebessert werden. Das Landratsamt Erding signalisierte im Vorfeld, dieser Änderung zuzustimmen. Der Grundstücks- und Bauausschuss übernahm diese Rechtsmeinung in der Sitzung am 12. Januar 2021 und schickte die Änderungsplanung in die öffentliche Auslegung. Die Planunterlagen wurden vom Büro Anger & Groh aus Erding erarbeitet. Alle anfallenden Planungskosten muss der Bauwerber übernehmen.
In der Zeit vom 29.01.2021 – 05.03.2021 sind die Entwürfe der Änderungsplanung im Rathaus einzusehen. Die Mitarbeiter des Bauamtes geben hierzu gerne Auskunft (Herr Mayerthaler, Tel. 08084 3734). Die Unterlagen sind außerdem unter www.taufkirchen.de veröffentlicht.