Neufassung der Sanierungssatzung „Taufkirchen-Ortskern“

Im Oktober 1992 wurde das Sanierungsgebiet „Ortskern Taufkirchen“ erstmals nach dem Städtebauförderungsrecht als Satzung förmlich festgelegt. Eine Erweiterung des Gebietes erfolgte in den Jahren 1999, 2002 und 2015.

Aufgrund des Bebauungsplanes „Ortsmitte – Landshuter Straße West“ und des Neubaus der Mittelschule mit Mehrzweckhalle war es notwendig geworden, den Satzungsbereich nach Westen hin nochmals auszudehnen. Auch das Areal nördlich des Bürgerparks, die Parkplatzfläche an der Veldener Straße sowie die Zone um das Wasserschloss mussten mit aufgenommen werden.

Der Gemeinderat fasste in der Sitzung vom 24.11.2020 den Beschluss zur Erweiterung des Satzungsgebietes. Der neue Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 47,72 ha (siehe Plan). Hauptziel der Satzung ist, die vorhandenen städtebaulichen Defizite zu minimieren oder abzustellen. Bautechnische, verkehrstechnische und funktio­nale Maßnahmen im Satzungsgebiet werden aus städtebaulichen Landes- bzw. Bundesmitteln gefördert. Infos bei Martin Bauer, Rathaus, Tel. 08084 3720.

Sanierungsgebiet Satzung