Rentenversicherung

Wegen der andauernden Situation durch die Coronakrise ist es uns derzeit leider nicht möglich, ihre Anliegen im Bereich der Rentenversicherung persönlich entgegen zu nehmen. Wenn Sie Ihre Rente beantragen wollen bzw. Fragen zur Rentenversicherung haben, sind wir natürlich nach wie vor für Sie da.

Wir bitten Sie, sich telefonisch mit Angelika Greil (Tel.-Nr. 37-73) oder Anton Kreuzpointner (Tel.-Nr. 37-45) oder per E-Mail unter greil@taufkirchen.de bzw. kreuzpointner@taufkirchen.de, in Verbindung zu setzen.

Aktuelle Informationen der Deutschen Rentenversicherung

Hinzuverdienst erhöht und längere Saisonarbeit möglich

Um der aktuellen medizinischen und wirtschaftlichen Situation durch die Coronakrise entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung für das Jahr 2020 die bislang geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.

Dies gilt für Neu- und Bestandsrentner/innen. Die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten sind nicht betroffen. Ab 2021 gilt dann wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Die bisher geltende Regelung für kurzfristige Beschäftigungen in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober 2020 wird auf fünf Monate, statt bisher 3 Monate, angehoben.

Hilfe für Arbeitgeber

Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen soll im Einzelfall vorübergehend erleichtert werden, wenn Arbeitgeber nachvollziehbar aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Rentenanpassung 2020

Zum 01. Juli 2020 steigen die von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten Renten durch die jährliche Rentenanpassung um 3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent.