Änderung der Vergaberichtlinien

In der Sitzung vom 3. März 2020 wurden die Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken wie folgt geändert: „In kleinen Baugebieten unter 2.000 m² findet die kommunale Vergaberichtlinie keine Anwendung mehr“. Ausführliche Informationen unter: www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen-und-satzungen