Außenbereichssatzung Ratzing-West & Rottberg

Der Bauausschuss hat kürzlich über die Außenbereichssatzung „Ratzing-West“ abgestimmt und eine erneute öffentliche Auslegung vorgegeben. Grund hierfür war eine Änderung des Geltungsbereichs im Nordwesten des Satzungsgebietes.

Ebenfalls eine leichte Änderung hat die Außenbereichssatzung von „Rottberg“ erfahren. Hier mussten kleinere Teile des Ausweisungswunsches zurückgenommen werden.

Beide Bauleitplanverfahren werden im April fortgesetzt. Ausführliche Informationen hierzu gibt es im Internet unter www.taufkirchen.de.