Bebauungsplan Granting-Ost

Bauleitplanung Granting OstDer Gemeinderat hat bereits im Oktober vergangenen Jahres den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Granting-Ost gefasst. Der Geltungsbereich liegt am Ortsende Richtung Hubenstein, direkt oberhalb der Bundesstraße 388. Auf den beiden Flurstücken, die im Eigentum von Privatpersonen liegen, sollen insgesamt sechs Wohngebäude errichtet werden. Die Zufahrt erfolgt direkt von der B 388.

Die innere Erschließung wird ausschließlich auf Privatwegen sichergestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme übernehmen daher die Grundstückseigentümer. Gleiches gilt für die Kanal- und Wasserleitungen, die auch noch verlängert werden, um das nördlich angrenzende Grundstück mit zu versorgen.

In der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses am 30.04.2019 wurde über die Einwände der Träger öffentlicher Belange beraten. Neben kleineren Änderungen mussten die Sichtdreiecke bei der Einfahrt in die Bundesstraße angepasst werden. Die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes, erarbeitet durch das Architekturbüro Lechner aus Buchbach, erfolgt bis zum 17.06.2019. Die Auslegung ist beschränkt auf die geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplanes.