Bäume und Sträucher schneiden

Die Vegetationsperiode ist bereits wieder so weit fortgeschritten, dass Bäume, Sträucher und auch Hecken vielerorts verkehrs- und sichtbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Wir möchten darauf hinweisen, dass Anpflanzungen aller Art so angelegt werden müssen, dass sie nicht in den Lichtraum der Straße und des Gehsteiges hineinragen. Die Sicherheit des Verkehrs, und dazu zählt auch der Fußgängerverkehr, darf durch Sichtbehinderungen nicht beeinträchtigt werden.

Sie können durch rechtzeitiges Zuschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken mithelfen, Unfälle zu vermeiden und sich selber unter Umständen viel Ärger ersparen. Die Gemeinde ist aus Gründen der Verkehrssicherheit letztlich gehalten, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Bäume und Sträucher auf Kosten der Anlieger zu beseitigen.