Babing – Außenbereichssatzung wird zur Innenbereichssatzung

Bauleitplanung Babing Satzung

Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird der Gemeindeteil Babing künftig als Dorfgebietsfläche ausgewiesen. Eine Folge hieraus ist die Möglichkeit, den Ortsteil zum baurechtlichen Innenbereich zu erklären. Bisher hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) versucht, über eine sog. Außenbereichssatzung Baurecht für kleinere Lücken zu schaffen. Der Satzungsumgriff wurde jedoch vom Landratsamt Erding bemängelt, so dass hieraus keine Baugenehmigungen erteilt wurden.

Die nun angestrebte „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ soll hier Abhilfe schaffen. Nachdem die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs abgeschlossen war, konnte der Grundstücks- und Bauausschuss am 11. Juni 2019 die Abwägung der stattgefundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen und den Satzungsbeschluss fassen.