Änderung der Richtlinien

über die Förderung der Jugendarbeit und des Breitensports in den Vereinen

Der Gemeinderat hat am 26. März 2019 beschlossen, die Zuschüsse für die Jugendförderung zu verdoppeln. Vereine erhalten anstatt 5 € nun 10 € für jedes Mitglied unter 18 Jahren. Voraussetzung für diese Förderung ist die Meldung der jugendlichen Mitglieder, die zum 31. Januar dem Verein angehören, und die Vorlage der Teilnahmebescheinigung an einem Jugendleiterseminar.

Außerdem wurde auch die Instandsetzung von Tennisplätzen in die Richtlinie aufgenommen. Tennisplätze können nun von der Gemeinde auf Antrag mit 200 € pro Jahr bezuschusst werden.

Die neue Richtlinie ist auf der Homepage der Gemeinde Taufkirchen (Vils) unter www.taufkirchen.de/rathausbuerger/ gemeindepolitik/verordnungen/ einsehbar.