Weitergabe von persönlichen Daten

an Parteien und Wählergruppen – Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit den kommenden Wahlen (Europawahl 2019, Kommunalwahlen 2020) weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister geben darf.

Übermittelt werden: Vor- und Familienname, Doktorgrade und Wohnanschrift. Auch Personengruppen, wie z.B. Erstwähler, werden auf Antrag bekannt gegeben. Geburtstage der Wahlberechtigten werden aber in keinem Fall übermittelt.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 3745, oder Margit Stehbeck, Tel. 08084 3741. Den Online-Antrag finden Sie unter www.taufkirchen.de bei Bürger Service Portal.