Gesetzliche Rentenversicherung

Wichtige Änderungen zum 01.01.2019

Ausweitung der Mütterrente führt zu einer spürbaren Rentenerhöhung

Am 1. Januar 2019 sind Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft getreten. Bisher wurden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird jetzt ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Dadurch erhöht sich die Rente pro Kind um rund 16 €.

Auszahlung der Mütterrente

Wer ab 01.01.2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den bundesweit rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor dem 01.01.2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab dem 01.01.2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung. Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leis­tung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht.

Mütterrente wird automatisch gezahlt

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.

Bessere Absicherung bei den Erwerbsminderungsrenten

Am 01. Januar 2019 sind auch Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten. Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente erstmals ab 01.01.2019 beginnt, werden ab diesem Zeitpunkt besser abgesichert. Für sie wird die Zurechnungszeit 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben.

Ab dem 01.01. 2020 steigt die Zurechnungszeit dann bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Durch diese Zurechnungszeit werden erwerbsgeminderte Menschen so gestellt, als hätten sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente.