Die Bestattungskultur ändert sich

Die Erdbestattung in einem Grab war hierzulande über Jahrhunderte hinweg die gebräuchlichste Bestattungsform. Bei der Beerdigung sprach der Pfarrer tröstende Worte und das Grab erhielt einen Gedenkstein.

In den letzten Jahren haben sich die Bestattungskultur und der Umgang mit der Trauer erheblich verändert. Getrauert wird heute zum Beispiel auch im Internet und QR-Codes auf Grabsteinen können im virtuellen Raum auf die Lebensgeschichte des Verstorbenen verweisen. Hier gehen neue Trends und gewachsene Formen der Trauer am Grab eine Verbindung ein.

Die Praxis zeigt außerdem, dass Trauer immer unkonventionellere Formen annimmt. Der soziale Druck hat abgenommen. Dennoch solle man sich bei der Planung einer Bestattung immer die Frage stellen, ob diese zu dem Leben des Verstorbenen passt und ihm gerecht wird.

Auch in der Vilsgemeinde wird seit dem vergangenen Jahr den Wünschen der Bürger nach anonymer bzw. teilanonymer Bestattung Rechnung getragen. Dabei ist auch ein finanzieller Aspekt nicht von der Hand zu weisen. Diese Bestattungsform ist kostengünstig und eine langjährige Grabpflege somit nicht erforderlich.

Der Gemeinderat änderte in der Sitzung am 6. März 2018 die gemeindliche Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung rückwirkend zum 01.01.2018. Die vollständigen Rechtsvorschriften sind nachzulesen im Internet unter: www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen/

Die Bestimmungen zur Bestattung im anonymen bzw. teilanonymen Grabfeld wurden dabei wie folgt neu gefasst:

„Anonymes bzw. teilanonymes Grabfeld

  1. Bei anonymen Bestattungen wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Lediglich bei der Friedhofsverwaltung sind Personendaten und Beisetzungsstelle genau dokumentiert.
  2. Bei halbanonymen bzw. teilanonymen Bestattungen sind die Namenshinweise an einer zentralen Stelle zusammengefasst. Die genaue Bestattungsstelle ist im Friedhof nicht nachvollziehbar. Bei der Friedhofsverwaltung sind Personendaten und Beisetzungsstelle jedoch exakt dokumentiert.
  3. Im Grabfeld für die teilanonymen Bestattungen sind Edelstahlrohre mit einer Tiefe von 80 cm vorgefertigt eingesetzt. In jedes Rohr können zwei Urnen bestattet werden. Die Rohre werden mit einem Urnensiegel (Sicherheitsverschluss) aus massivem Bronzeguss verschlossen. Im Bereich der anonymen Bestattungen gibt es keine Edelstahlrohre. Es können ebenfalls zwei Urnen übereinander bestattet werden.
  4. Für die Bestattungen sind nur Bio-Urnen zulässig.
  5. Das Nutzungsrecht an einem anonymen bzw. teilanonymen Grabfeld kann nicht verlängert werden.“
Fertiges Grabfeld anonym
Taufkirchener Gemeindefriedhof: Fertiges Grabfeld für anonyme Bestattungen

Die Gebühren für das Nutzungsrecht an einer anonymen bzw. teilanonymen Grabstelle betragen:

Anonymes Urnengrab (für 12 Jahre): 228 Euro
Teilanonymes Urnengrab (für 12 Jahre): 378 Euro

Ausführliche Informationen sind erhältlich bei Herrn Kreuzpointner, Rathaus, Tel. 08084 3745.