Wahlinformation

Weitergabe von persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen – Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit der kommenden Landtagswahl weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister geben darf. Übermittelt werden: Vor- und Familienname, Doktorgrade und Wohnanschrift. Auch Personengruppen, wie z. B. Erstwähler, werden auf Antrag bekannt gegeben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden aber in keinem Fall übermittelt.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Anton Kreuzpointner, Tel. 08084 3745, oder Margit Stehbeck, Tel. 08084 3741.

Einen Online-Antrag gibt es im Bürgerservice-Portal unter www.taufkirchen.de.