Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum spätestens am 16.03.1996)
  • sich seit mindestens zwei Monaten (seit 16.01.2014) im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.