Der neue Personalausweis

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Im Vergleich zum alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- und Künstlername. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf:

Der neue Personalausweis bietet zusätzliche Funktionen und Einsatz-möglichkeiten. Sie können selbst darüber entscheiden, wie Sie den Ausweis künftig nutzen möchten.