Außenbereichssatzung für Schnaupping

Im Flächennutzungsplan ist die Ortschaft Schnaupping als Fläche für die Land- und Forstwirtschaft ausgewiesen. Eine bauliche Entwicklung ist daher nur im Rahmen privilegierter landwirtschaftlicher Vorhaben möglich. Aufgrund einer Bauvoranfrage signalisierte das Landratsamt Erding, dass über den Erlass einer Außenbereichssatzung auch ein nicht landwirtschaftliches Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Der Gemeinderat fasste am 21.09.2010 den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung in Schnaupping. Zum Satzungsentwurf kann bis zum 12. November 2010 Stellung genommen werden. Die Unterlagen sind während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus bei Hans Baumgartner, Zimmer: 2.13, Tel. 08084 / 37 35, einzusehen.

Plan Schnaupping