Standortkonzept für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Um die heimische Kulturlandschaft nicht zu beeinträchtigen, entschied sich der Gemeinderat am 27.04.2010 für die Aufstellung eines Standortkonzeptes, welches die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen regelt. Dieses Leitbild klärt, vor Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung, die allgemeine Zulässigkeit solcher Anlagen im Gemeindebereich. Maximal 1,75 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (= 70 ha) darf für diese Anlagen im Gemeindebereich in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist eine Größenbegrenzung für Einzelanlagen vorgesehen. Das Standortkonzept ist im Rathaus bei Herrn Mayerthaler einzusehen, Tel. 08084 / 3734.