Zur B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils)

Wie bereits mehrmals im Kompass berichtet, hat die Gemeinde Taufkirchen (Vils) aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderates vom 22.07.2008 und vom 25.03.2009 an das Staatliche Bauamt Freising, Servicestelle München, den Antrag gerichtet, die Planfeststellungstrasse der B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) in einigen Teilbereichen zu ändern. Zur Beurteilung der von der Gemeinde beantragten Änderungen erfolgte nun ein Abstimmungsgespräch mit den maßgeblich betroffenen Trägern öffentlicher Belange, das sind insbesondere die Höhere Naturschutzbehörde (Regierung von Oberbayern), die Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Erding), das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die Planfeststellungsbehörde (Regierung von Oberbayern).

Das Ergebnis dieses Abstimmungsgespräches wurde nun der Gemeinde durch den Leiter des Staatlichen Bauamtes, Herrn ltd. Baudirektor Peter Weywadel, mit Schreiben vom 27.01.2010 mitgeteilt. Das Schreiben hat folgenden Inhalt:

Mit Schreiben vom 23.04.2009 haben Sie uns eine alternative Trasse zu der derzeit im Planfeststellungsverfahren befindlichen Trasse mit der Bitte um Prüfung und Übernahme ins Verfahren übersandt. In mehreren zwischenzeitlich stattgefundenen Gesprächen wurde einvernehmlich mit Vertretern der Gemeinde eine stufenweise Prüfung dieser Alternativtrasse vereinbart.

Aufgrund einer Besprechung am 04.12.2009 mit Vertretern der Forstverwaltung, der Unteren und der Höheren Naturschutzbehörde, der Planfeststellungsbehörde und der Straßenbauverwaltung, an der auch Vertreter der Gemeinde Taufkirchen (Vils) teilgenommen haben, können wir Ihnen eine erste Stellungnahme zu Teilen Ihrer Alternativtrasse mitteilen:

Bereich Oselbachtal

Aufgrund des höherwertigen Schutzgutes Bannwald nach WaldG im Vergleich zu den Biotopflächen nach § 13d BNatSchG muss die Trasse in diesem Bereich in Richtung Westen verschoben werden. Eine Verschiebung ist jedoch nur soweit möglich, bis keine Bannwaldflächen mehr tangiert werden. Die von der Gemeinde vorgeschlagene Verschiebung in den westlich der Planfeststellungstrasse gelegenen Wald mit erheblichen Eingriffen in die dort gelegenen Biotopflächen entlang des Oselbaches und weiteren Verbrauch von Waldflächen konnte weder von den Naturschutzbehörden noch von der Forstverwaltung akzeptiert werden.

Im Tal des Stephansbrünnlbaches strömt frische Kaltluft in die Gemeinde Taufkirchen (Vils). Die von der Gemeinde in ihrer Alternativtrasse vorgeschlagene Tieferlegung würde diesen Kaltluftstrom abschneiden bzw. so umlenken, dass er, mit den Schadstoffen der zukünftigen Bundesstraße beaufschlagt, in die Ortschaft strömt. In der Abwägung dieser Tatsache mit dem von der Gemeinde vorgetragenen Argument „geändertes Landschaftsbild bzw. verbaute Sichtachsen“ muss dem möglichst ungestörten Kaltluftstrom die höhere Priorität gegeben werden. Eine Tieferlegung der Bundesstraße ist in diesem Bereich daher nicht möglich, das Bauamt prüft aber, ob die bisher gewählten lichten Brückenweiten unter diesem Aspekt ausreichend sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir hier die lichte Weite vergrößern, um der Kaltluft einen größeren Zuflussquerschnitt zu geben.

Wie in der Vergangenheit bereits mehrfach gegenüber der Gemeinde geäußert, wird das Bauamt im Rahmen der Alternativtrassenprüfung keine Entscheidung gegen den Willen der Gemeinde treffen. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir uns keine Planungen zu eigen machen und damit ins Verfahren einbringen werden, bei denen bereits jetzt klar ist, dass sie keine Aussicht auf Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahren haben.

Aus diesem Grund bitten wir die Gemeinde Taufkirchen (Vils) um Mitteilung, ob für die beiden oben genannten Bereiche von der bisherigen Planung der Gemeinde abgerückt werden kann oder die Gemeinde trotz der nun bekannten Argumente der Fachbehörden weiterhin vollumfänglich auf ihre Planung besteht. Sollte dies der Fall sein, sehen wir uns leider gezwungen, aufgrund der nicht vorhandenen Aussicht auf Genehmigung im Planfeststellungsverfahren die weitere Planung der Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) im Zuge der B 388 einzustellen.

Um die weitere Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern, wäre eine zeitnahe Stellungnahme der Gemeinde, möglichst noch im Februar, notwendig. Die weiteren Schritte der Alternativtrassenprüfung, einen positiven Bescheid der Gemeinde vorausgesetzt, haben wir mit einem Vertreter der Gemeinde bereits am 21.01.2010 besprochen.“

Um zu vermeiden, dass die Planungsarbeiten zum Bau der B 388-Ortsumfahrung eingestellt werden, hat nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.02.2010 beschlossen, in Abänderung der Beschlüsse vom 22.07.2008 und vom 25.03.2009 die Linienführung der Gemeindetrasse den Fortführungen der Fachstellen entsprechend zu überarbeiten. Die Linie im Bereich des Oselbachtales soll nun so gewählt werden, dass einerseits das dort vorhandene Biotop möglichst wenig beeinträchtigt und andererseits der vorhandene Schutzwald in seinem Bestand voll und ganz aufrechterhalten wird.

Die Überquerung des Stephansbrünnlbachtales soll wie ursprünglich vom Bauamt geplant erfolgen, wobei allerdings die Gemeinde erwartet, dass die Gradiente, soweit dies technisch vertretbar ist, nach unten gedrückt und das Bauwerk in seiner lichten Weite durchlässiger gestaltet wird.

Bezüglich der Linienführung bei Reckenbach erfolgt insofern eine Änderung, dass der dortige Waldrand mit Ausnahme des vorhandenen Waldsporns nicht angetastet wird.