Weitergabe von persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen – Widerspruchsrecht

Im Zusammenhang mit der kommenden Europawahl im Juni 2009 und der Bundestagswahl im September 2009 weisen wir darauf hin, dass die Meldebehörde an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister geben darf.

Übermittelt werden: Vor- und Familienname, Doktorgrade und Wohnanschrift. Auch Personengruppen, wie z.B. Erstwähler, werden auf Antrag bekannt gegeben. Die Geburtstage der Wahlberechtigten werden aber in keinem Falle übermittelt.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

https://portal.livingdata.de/taufkirchen-vils/a005.aspx