Stellungnahme der Gemeinde Taufkirchen(Vils) zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Umfahrung der B 388

Auf Antrag des Straßenbauamtes
München wird für den geplanten
Neubau der Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) durch die Regierung
von Oberbayern die Planfeststellung durchgeführt. Die Planunterlagen
wurden in der Zeit vom 15.05.2006 bis 16.06.2006 zur Einsichtnahme
in der Gemeindeverwaltung Taufkirchen (Vils) öffentlich ausgelegt.
Die Einwendungsfrist endete am 30.06.2006.

Auch die Gemeinde
Taufkirchen (Vils) ist nach den gesetzlichen Vorschriften des
Bundesfernstraßengesetzes
und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgefordert,
zu dem Plan Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen wurden der Gemeinde
am 24.04.2006 von der Regierung von Oberbayern zugestellt. Die
Gemeinde war weder an der

Planung noch an der Ausarbeitung der Trassenführung
beteiligt.

Die Stellungnahme der Gemeinde Taufkirchen (Vils)
zum Plan für den
Neubau der B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen (Vils) im Originaltext
aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2006:

1. Die Gemeinde beantragt, den Plan dahingehend abzuändern, dass
die Umfahrungsstraße im Bereich Emling und Reckenbach nach Norden
verlegt wird.

2. Gegen die Festlegung im Plan (Erläuterungsbericht, Kapitel 6.1.5),
dass keine Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen bestehen,
werden erhebliche Zweifel geäußert. Die Trasse der B 388-Ortsumfahrung
tangiert einzelne Wohnhäuser sowie Wohngebiete in einer zum Teil
nur sehr geringen Entfernung. Neuralgische Punkte sind insbesondere

  • das
    Anwesen Atting 7 ½ (Abstand 100 m),
  • das Anwesen Eldering 52 (Abstand
    70 m),
  • das Wohnbaugebiet „Ziegelfeld“, das besonders durch
    die Überbrückung
    des Stephansbrünnlbachtales und durch den sich im Talbereich ausbreitenden
    Lärmpegel betroffen ist,
  • die Ortschaft Atting (Abstand 120 m),
  • das Anwesen Emling 3, an dem die
    Verbindungsrampe zur B 15 vorbeigeführt
    wird (Abstand 40 m),
  • die Siedlung „Oberes Schloßfeld“ (Ganghoferstraße,
    Anzengruberstraße, Wilhelm-Busch-Straße, Ludwig-Thoma-Straße,
    Eichendorffstraße, Emlinger Straße) (Abstand 90 bis
    140 m),
  • die Anwesen Emling 1 und Emling 2 (Abstand 70 m bzw.
    120 m), und
  • die Anwesen Reckenbach 1 und Reckenbach 2 (Abstand
    80 m bzw. 160 m).

Die Gemeinde gibt zu bedenken, dass auf der
B 15 und der B 388 in letzter Zeit das Verkehrsaufkommen insgesamt,
besonders jedoch der Schwerlastverkehr (durch Mautflüchtlinge) erheblich
gestiegen ist. Dies bedeutet, dass die Verkehrsdaten, die
der Berechnung der Schallpegel zugrunde gelegt wurden, nicht mehr
aktuell sind und ggf. doch Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich sind.

Die Gemeinde beantragt deshalb, unter
Berücksichtigung der gestiegenen
Verkehrszahlen und unter Einbeziehung der durch die Erschließung
des Flughafens sich ergebenden überdurchschnittlichen
Verkehrsentwicklung, den Anspruch auf Lärmschutz durch
Erstellung eines Gutachtens nochmals eingehend zu prüfen
und in den neuralgischen Bereichen aktive Lärmschutzmaßnahmen
durchzuführen und gegebenenfalls auch passive Lärmschutzmaßnahmen
zu übernehmen. Dabei soll beim Knotenpunkt B 15/B 388
auch die Lärmbelastung
der B 15 mitberücksichtigt werden, da der Bau einer Abbiegespur
auf der B 15 eine wesentliche Änderung darstellt.

3. Die Gemeinde beantragt, zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes
sowie aus Gründen des sparsamen Umganges mit Grund und Boden die
Trasse der B 388-Ortsumfahrung Taufkirchen im Abschnitt alte B
388 – Reckenbach – Emling nicht aus dem Gelände herauszuheben, sondern
deutlich tiefer zu legen. Hierzu wird vorgeschlagen

  1. auf Höhe der
    Abzweigung Hilpolding/Großschaffhausen einen
    Kreisverkehr zu errichten,
  2. das Teilstück alte B 388 – Reckenbach
    nicht auf dem Rücken
    des Schaffhausener Feldes zu führen, sondern nach Westen in das
    Tal des Emlinger Baches bzw. bis zum östlichen Rand des Brunnholzes
    zu verschieben,
  3. das Gewerbegebiet Roßmais direkt an die Umfahrung anzubinden,
  4. die
    GVS Taufkirchen – Reckenbach Nr. 2 nicht zu überbrücken,
    die GVS stattdessen aufzulösen und die Umfahrung im dortigen
    Bereich höhengleich zu führen,
  5. im weiteren Verlauf von
    Reckenbach zur B 15 entlang der Siedlung „Oberes
    Schloßfeld“ durch Einschnitte in das Gelände
    die Straße
    tiefer zu legen und somit
  6. die GVS Nr. 22 Taufkirchen – Emling
    2, 3 über die Umfahrung
    zu führen.

Zur Anbindung von Reckenbach und zur Erschließung
der dortigen landwirtschaftlichen Grundstücke müsste
mit einer GVS (Ersatz für die GVS Nr. 2) zwischen der Siedlung „Oberes
Schloßfeld“ und
Reckenbach die B 388-Ortsumfahrung überbrückt werden.
Neben einer besseren Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild
hätte
diese Änderung auch den Vorteil, dass die dortigen Anwesen
Reckenbach und Emling sowie die Wohnsiedlung „Oberes Schloßfeld“ durch
Verkehrslärm deutlich weniger beeinträchtigt werden.
Nachdem sehr kostenaufwendige Brückenbauwerke entfallen,
könnten
damit auch die Baukosten reduziert werden.

4. Sollte der Antrag nach Punkt 1 abgelehnt werden, beantragt die Gemeinde,
die Verbindungsrampe an der B 15 nicht nordöstlich, sondern nordwestlich
der Kreuzung B 15/B 388 zu errichten. Dies ermöglicht die unter
Punkt 3 vorgetragene Tieferlegung der Ortsumfahrung und führt insbesondere
zu einer wesentlich niedrigeren Lärmbelastung für den Anlieger
Emling 3 und für die Wohnsiedlung „Oberes Schloßfeld“.
Zudem ist es möglich, auch die GVS Emling 3 – Emling 1, 2 aufrecht
zu erhalten, zumal die im Erläuterungsbericht (Seite 15) genannte „Ausweichroute“ über „Schabel
am Moos“ von ihrem Ausbauzustand her nicht geeignet ist, weiteren
Verkehr aufzunehmen.

5. Die Gemeinde beantragt, aus Gründen des Lärmschutzes das
Stephansbrünnlbachtal nicht zu überbrücken, sondern die
Umfahrung in diesem Bereich auf Höhe des bestehenden Geländes
zu führen und bei der Kreuzung mit der Kreisstraße ED 26 einen
Kreisverkehr zu errichten.

6. Zur Erschließung und besseren Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen
Grundstücke soll der geplante Geh- und Radweg entlang der B 388
im Bereich Heldering – Stadl – Weg als „Wirtschaftsweg“ ausgebaut
werden. Die Anbindung der nördlich der B 388 bei Stadl liegenden
Grundstücke sollte außerdem durch den Bau eines Feldweges
zu der geplanten Verbindungsrampe erfolgen, so wie dies bereits im Plan-Vorentwurf
vom 29.06.2004 vorgesehen war.

7. Die Gemeinde beantragt, dass im Zuge des Baus der Ortsumfahrung auch
die als Baustellenzufahrt benutzten Feld- und Waldwege im Sinne von Art.
54 Abs. 6 BayStrWG ausgebaut werden. Dies betrifft insbesondere den ÖFW
Nr. 105 entlang des Oselbaches, der nicht nur der Bewirtschaftung der
angrenzenden Feld- und Waldgrundstücke dient, sondern auch eine
Zuwegung zum Naherholungsgebiet „Zwergerlwald“ darstellt.

8. Vorgeschlagen wird, die Trasse der B 388 Ortsumfahrung im Bereich
der Überquerung des Oselbachtales so weit nach Westen zu verschieben,
dass der Fichtenwald Fl.Nr. 1430 auf seiner Westseite nicht geöffnet
werden muss. Die Öffnung an der Westseite hätte, wie im Übrigen
auch aus einem Gutachten eines Forstsachverständigen im Zusammenhang
mit dem Bau des Geh- und Radweges B 15 – Kleinstockach hervorgeht, erhebliche
Sturmschäden und damit ggf. eine weitreichende Zerstörung dieses
Naherholungsgebietes zur Folge.

9. Der Gemeinde ist es im besonderen Maße auch ein Anliegen, dass
der Erwerb, der zum Bau der B 388 Umfahrung erforderlichen Grundstücke
unter weitestgehender Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft
durchgeführt wird. Insbesondere sollen, um den Bestand der landwirtschaftlichen
Betriebe nicht zu gefährden, Tauschflächen angeboten werden,
wobei die Gemeinde erwartet, dass besonders der Bezirk Oberbayern als öffentlicher
Aufgabenträger sich in entsprechender Weise mit einbringt. Soweit
gewünscht, soll den Grundstückseigentümern auch bodenordnende
Maßnahmen angeboten werden, was insbesondere in nichtflurbereinigten
Gebieten, wie z.B. zwischen Atting und der B 15 sinnvoll wäre.