Keine weiteren Verkehrsbeschränkungen in der Fichtenstraße

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat einen Antrag von mehreren
Anliegern der Fichtenstraße abgelehnt, in welchem gefordert wurde,
die Fichtenstraße für den gesamten Schwerverkehr zu sperren.
Es bleibt bei der Tonnagebeschränkung für Fahrzeuge bis 5,5
t tatsächlichem Gewicht und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h.

Der Grund der Ablehnung liegt darin, dass die Fichtenstraße, ähnlich
wie die Vöttinger Straße und die Zugspitzstraße, als
Haupterschließungsstraße konzipiert ist. Deutlich wird dies
daran, dass der Verkehr aus den Siedlungsstraßen wie Hoch-, Blumen-
oder Veilchenstraße usw. in die Fichtenstraße einmündet
und dort gebündelt zur Erdinger Straße (B 388) oder Attinger
Straße (Kreisstraße ED 26) geführt wird.

Die Fichtenstraße stellt im nordwestlichen Bereich Taufkirchens
die einzige Verbindung zwischen der Kreisstraße ED26 und der B388
dar und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur von Taufkirchen.
Eine Sperrung der Fichtenstraße für den gesamten Schwerverkehr
wäre eine einseitige Maßnahme zu Gunsten der Anwohner, die
sich nachteilig auf mehrere Gewerbebetriebe auswirken würde.

Mit der bestehenden Regelung versucht die Gemeinde beiden Belangen
gerecht zu werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, werden
ab 2005 in der Fichtenstraße, im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung,
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.