28. Änderung des Flächennutzungsplanes

Wegen
des Neubaues des Kinder- und Jugendhauses auf dem ehemaligen Pfarrhofgrundstück
neben dem Bürgersaal und aufgrund
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Pfarrweg“ ist
eine Flächennutzungsplanänderung notwendig. Der Gemeinderat
fasste hierzu am 17.02.2004 den notwendigen Änderungsbeschluß (siehe
Kompass 02/2004).

Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
wurde von der Gemeindeverwaltung daraufhin durchgeführt.
Bedeutsame Einwendungen gegen die Flächennutzungsplanänderung
wurden nicht erhoben, so dass der Gemeinderat in seiner Sitzung
vom 08.06.2004 den Feststellungsbeschluß fassen
konnte. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendige Genehmigung
beim Landratsamt Erding einzuholen.

Der Inhalt der 28. Änderung
ist im Rathaus jederzeit einsehbar. Herbert Mayerthaler, Tel. 08084/
37 27 oder Hans Baumgartner, Tel.
08084 / 37 21 geben gerne Auskunft.