Bürgerbegehren „Keine Männerforensik in Taufkirchen“

Die Bürgerinitiative „Keine Männerforensik
in Taufkirchen“ hat
am 14.10.2003 einen Antrag auf Durchführung des gleichlautenden
Bürgerentscheids bei der Gemeinde Taufkirchen(Vils) eingereicht.
Ein ausführlicher Bericht hierzu sowie der Originalantrag
der Bürgerinitiative ist in der Online-Ausgabe
10/03
nachzulesen.

Nachdem die Prüfung des Antrages
durch die Gemeinde keinerlei Beanstandungen aufzeigte und auch
das Landratsamt Erding die Rechtmäßigkeit
des Bürgerbegehrens bestätigte, erklärte der Gemeinderat
in der Sitzung vom 4. November 2003 das Bürgerbegehren für
zulässig.

In anschließender Abstimmung entschied der
Gemeinderat, die im Bürgerbegehren geforderten bauplanungsrechtlichen
Maßnahmen
durchzuführen. Der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss für
das Gebiet des Bezirkskrankenhauses Taufkirchen(Vils) sowie eine
entsprechende Veränderungssperre für das betreffende
Gebiet (siehe unten) wurden in gleicher Sitzung erlassen.

Durch
diese Gemeinderatsbeschlüsse ist der Bürgerentscheid
hinfällig. Die Forderung der Bürgerinitiative „Keine
Männerforensik in Taufkirchen“ wird nun im Bebauungsplan
deutlich festgeschrieben werden. Der künftige Bebauungsplan
darf jegliche Art der baulichen Nutzung zulassen – nur eine „Männerforensik“ muss
eindeutig ausgeschlossen werden.

 

Satzung über den Erlass
einer
Veränderungssperre

Aufgrund
der §§ 14, 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl.
1998 I S. 137), Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl
S. 796) erlässt die Gemeinde Taufkirchen (Vils) folgende Satzung
einer Veränderungssperre: