Baugebiet Ziegelfeld

Im vereinfachten Änderungsverfahren
wurden für die Parzellen
Nr. 40/64/67/70/71 und 72 (Bebauungsplan und Lage der Parzellen
siehe www.taufkirchen.de/Baugebiete/ziegelfeld.htm) die Baugrenzen
erweitert. Die zulässige überbaubare Grundfläche
wurde von 130 qm auf 165 qm erhöht. In der Sitzung vom 12.08.2003
fasste der Gemeinderat den hierfür notwendigen Satzungsbeschluss.