Planung des Bezirks Oberbayern zur Erweiterung der Forensikstation am Bezirkskrankenhaus Taufkirchen(Vils): Bisheriger Verfahrensablauf

Der Bezirk Oberbayern bzw. die weiteren bayerischen
Bezirke sind gemäß Art. 48 Bezirksordnung für
die Versorgung forensisch untergebrachter Männer und Frauen
und damit auch für die Errichtung und den Betrieb entsprechender
Einrichtungen in Bayern zuständig. Die Gemeinden bzw. Städte,
in deren Gebieten diese Einrichtungen gebaut und betrieben werden,
haben
kein gesetzliches Mitspracherecht bei diesen Entscheidungen. Nur
der Bauantrag, der für den Neubau eines Forensikgebäudes
notwendig ist, bedarf des gemeindlichen Einvernehmens.

Zurückblickend
auf das vergangene Halbjahr hat sich die Erweiterung der Frauenforensik
in Taufkirchen(Vils) in Verbindung mit der Errichtung
einer Forensik-Männerstation zu einem brisanten Thema entwickelt.