Erlass einer Außenbereichssatzung für Wetzling

Der Gemeinderat
hat in der Sitzung vom 3. Dezember 2002 beschlossen, eine Außenbereichssatzung
für den Gemeindeteil Wetzling
zu erlassen (siehe
Kompass Nr. 13/2002
).

Die Gemeindeverwaltung
hat in der Zeit vom 12.12.2002 bis 20.01.2003 die Bürger-
und Fachstellenbeteiligung durchgeführt.
Nachdem nur positive Äußerungen seitens der beteiligten
Behörden und Anwohner vorgebracht wurden, fasste der Gemeinderat
in der Sitzung vom 25.03.2003 den Satzungsbeschluß. Zwischenzeitlich
wurde die Satzung dem Landratsamt Erding zur Genehmigung vorgelegt.