Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen
ersten Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2
Mitteilungen aus der Gemeinde
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen
ersten Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.
§ 2