Am 16.11.2000 beschloss der Bundestag den einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2000/2001.
Wer kann den Zuschuss bekommen?
- Haushalte, denen für die Zeit vom 01.10.2000 – 31.03.2001 für mind. 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt worden ist.
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch, die nicht bei ihren Eltern wohnen.
- Bewohner eines Heimes
- Sonstige einkommensschwache Haushalte
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Der Zuschuss beträgt 5,00 DM je Quadratmeter Wohnfläche (lt. Mietvertrag bzw. Wohnflächenberechnung).
- Empfänger von Ausbildungsförderung oder Heimbewohner erhalten eine Pauschale von 100,- DM.
Was ist zu tun?
- Wer jetzt bereits Wohngeld erhält, braucht keinen Antrag stellen. Der
Zuschuss wird von Amts wegen gewährt. - Alle anderen betroffenen Haushalte sollten bis zum 30.04.2001 über die zuständige Wohnsitzgemeinde einen Antrag stellen.
Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Erding, Sozialverwaltung – Sachgebiet 22, Tel. 08122/ 58-0